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Informationen zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Fenstertüren

Viele unserer CE-relevanten Produkte wie Schweißeckverbinder, Pfosten- und Kreuzverbinder sowie Türschwellensysteme wurden bereits von notifizierten Prüfinstituten getestet. Für Pfosten- und Kreuzverbinder sowie für Schweißeckverbinder wurden Ergänzungsprüfungen nach den IFT Richtlinien FE 06/1 und FE 09/1 durchgeführt. Diese Prüfungen dienen dem Nachweis der Leistungsfähigkeit unserer Produkte und können vom Verarbeiter dazu verwendet werden, eine Austauschbarkeit dieser Produkte im Rahmen der CE-Kennzeichnung zu belegen.

Bei unseren Türschwellensystemen lassen wir von notifizierten Instituten Prüfungen der gesamten Tür/Fenstertür durchführen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen können zum Teil auch für die CE-Kennzeichung verwendet werden, wenn alle entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien in der werkseigenen Produktionskontrolle enthalten sind.

Die Prüfberichte stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Bei Fragen zur CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit unseren Produkten unterstützen wir Sie gerne.

Telefon: 0 52 41 / 94 48 - 0

Telefax: 0 52 41 / 94 48 - 48

E-Mail: info@grundmeierkg.de